Allgemeine Geschäftsbedingungen der BT Global GmbH  - philovelo für Segway-Miete, Segway-Touren und Parcours

§ 1
Geltungsbereich - Vertragsgegenstand

  1. 1. Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Segway-Touren und Parcours und die damit verbundene zeitweise Überlassung des Segways nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.
  2. 2. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2
Angebot - Vertragsschluss

  1. 1. Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung zu einer Tour des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande oder durch namentliche Eintragung und Unterzeichnen auf der Teilnehmerliste durch den Teilnehmer oder des gesetzlichen Vertreters für Parcours. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  2. 2. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

§ 3
Entgelt und Zahlungsbedingungen

  1. 1. Der Kunde/Teilnehmer ist verpflichtet, das Entgelt vor Beginn der Segway-Tour zu bezahlen.
  2. 2. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 5.- Euro Auslagenersatz fordern.

§ 4
Vertragsdauer - Kündigung

  1. 1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossen Vertrag.
  2. 2. Eine Kündigung während der Vertragslaufzeit ist nur aus wichtigem Grund möglich.

§ 5
Persönliche Anforderungen - Pflichten des Teilnehmers

  1. 1. Das Segway darf nur von dem namentlich benannten Teilnehmer geführt werden und nur, soweit dieser mindestens 14 Jahre alt ist, ein Mindest- /Maximalgewicht von 45kg/118kg aufweist und Ausweispapiere vorgelegt hat. Das Führen eines Gerätes unter jeglicher Art von Drogeneinfluss ist nicht gestattet.
  2. 2. Der Teilnehmer hat für Touren und Fahren im öffentlichen Raum bzw. im Geltungsbereich der StVO festes Schuhwerk und einen Helm zu tragen. Für Parcours hat der Teilnehmer festes Schuhwerk zu tragen. Das Tragen eines Helmes wird dem Teilnehmer für Parcours freigestellt.
  3. 3. Der Teilnehmer hat das Segway sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Regeln und Verkehrsregeln, zu beachten.
  4. 4. Dem Teilnehmer ist es untersagt, das Segway zu nicht dem Zweck entsprechenden Betätigungen zu benutzen.
  5. 5. Bei Unfällen auf Touren muss falls erforderlich eine Unfallaufnahme durch die Polizei veranlasst werden, außerdem hat der Teilnehmer uns immer auch auf Parcours unverzüglich den Unfall anzuzeigen und uns über alle Einzelheiten des Unfalls schriftlich zu informieren.

§ 6
Haftung für Schäden

  1. 1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, dies sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. 2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 7
Haftung des Teilnehmers

Soweit wir den Teilnehmer nicht gegen Zahlung einer Gebühr, die der Selbstbeteiligung bei einer Kaskoversicherung entspricht, freigestellt haben, haftet der Teilnehmer für alle Schäden am überlassenen Segway, die durch den nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstehen oder soweit sie auf einem vom Teilnehmer verschuldeten Unfall beruhen.


§ 8
Rücktritt des Teilnehmers - Stornierung

  1. 1. Der Teilnehmer kann bis  24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn von dieser zurücktreten und erhält entsprechend einen Gutschein mit Gültigkeit von einem Jahr über den Gesamtwert der gebuchten Veranstaltung. Bei Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig.
  2. 2. Bei Nichterscheinen zu Tourbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz 1 zurückgetreten ist.

§ 9
Rücktritt des Veranstalters

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn:

  • für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen
  • die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

§ 10
Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 11
Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand

  1. 1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus er Sonderreglung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
  2. 2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

BT Global GmbH
philovelo
26.07.2023

 

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